Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei – soweit eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO – ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten …
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