Beim Gericht im Original eingereichte, aber lediglich mit einer eingescannten Unterschrift versehene Schriftsätze zur Berufungsbegründung genügen den Formanforderungen nicht.
Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6, § 78 Abs. 1 Satz 1 …
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