Eine wirksame förmliche Zustellung setzte auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus. Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten war daher auch während der Zeit der Covid-19-Pandemie unwirksam, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Eine wirksame Ersatzzustellung
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