Förmliche Zustellung in Corona-Zeiten – oder: wenn der Postbote nicht klingelt

Eine wirksame förmliche Zustellung setzte auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus. Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten war daher auch während der Zeit der Covid-19-Pandemie unwirksam,  wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Eine wirksame Ersatzzustellung

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Das finanzgerichtliche Urteil – und seine Zustellung ans beA

Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis

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Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gegenüber dem Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Beweisregelung in § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO (§ 174

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Zustellungen nur an den Verfahrensbevollmächtigten

Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf . Ein anfechtbarer Beschluss wie die hier angefochtene Beschwerdeentscheidung ist zum Zwecke

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Zustellungen bei mehreren Verfahrensbevollmächtigten – und die Rechtsmittelfrist

Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend . Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so genügt wegen der aus § 11 Satz

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Die zu wahrende Klagefrist – und die Gerichtskostenanforderung

Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen. Auch wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung dem Anwalt verfahrensfehlerfrei zur Vermittlung der Zahlung zugesandt wurde, ist der für die Prüfung der Kostenanforderung und deren Weiterleitung an die Partei erforderliche Zeitaufwand dieser nicht als Zustellungsverzögerung anzulasten

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Urteilszustellung an den Rechtsanwalt

Nach § 104 Abs. 1 Satz 2 FGO wird das Urteil im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Verlesung der Formel verkündet; es ist den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung kann gemäß § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 174 ZPO bei einem Anwalt gegen Empfangsbekenntnis, auch durch Telekopie (Fax) bewirkt werden

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