Die Unterschrift des Vertreters auf der Berufungsbegründung

Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet; und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift . In dem hier vom

Lesen

Die nicht zuordnenbare Unterschrift auf der Berufungsschrift

Mit den Anforderungen an die Unterschrift auf einer Berufungsschrift bei nicht feststehender Urheberschaft des Rechtsanwalts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Das Frankfurter Ausgangsverfahren Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Verfahren aus Frankfurt am Main, in dem der Kläger die Beklagten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft

Lesen

Die vom Mandanten vermurkste Berufungsbegründungsschrift

Mit der von dem Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen hat,   weil sie entgegen § 520 Abs. 3 i.V.m.

Lesen

Die „pro absente“ unterzeichnete Berufungserwiderung

Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen. Damit genügte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall der Anschlussberufungsschriftsatz („Berufungserwiderung und Anschlussberufung“) den Anforderungen nach § 130 Nr. 6, § 520 Abs. 5 ZPO: Der

Lesen

Beschwerde-Fax mit nicht erkennbarer Unterschrift

Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der Kopie wiedergegeben werden kann . Ohne Erfolg machte daher der Betroffene im hier entschiedenen Verfahren geltend,

Lesen

Die ineinander verschlungenen Buchstaben der Unterschrift

Es ist unschädlich, wenn bei der Unterschrift des Prozessvertreters einzelne Buchstaben seines Namens ineinander verschlungen sind. Denn auch ein nicht lesbarer Namenszug ist als Unterschrift anzuerkennen, wenn der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt . Erforderlich ist lediglich, dass der Prozessvertreter dabei einen individuellen, nicht nur als

Lesen

Die unleserliche Unterschrift unter dem Schriftsatz

Dem Schriftform-Erfordernis (hier: nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO) ist nur genügt, wenn das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Name voll

Lesen

Die nicht ausgeschriebene Unterschrift

Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt erklärt, immer so zu „unterschreiben“. Ansonsten ist die sofortige Beschwerde gem. § 78 Satz 1 ArbGG iVm. § 572 Abs.

Lesen

Die unleserliche Unterschrift des Sozius auf der Berufungsschrift

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers nach § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift. Damit soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglicht und dessen unbedingter Wille zum Ausdruck gebracht werden, den Schriftsatz zu verantworten und bei

Lesen

Unterschrift – oder doch nur eine Paraphe?

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt als Unterschrift ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweist und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt. Die Unterschrift muss zwar nicht unbedingt lesbar sein, mindestens einzelne Buchstaben müssen aber –

Lesen

Die nicht unterschriebene Berufungsschrift

Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter

Lesen

Berufungsbegründung – und die fehlende Unterschrift

Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in

Lesen

Die Berufungsschrift – und die aufgeklebte Unterschrift

Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten einer Partei erfüllt nicht die an eine eigenhändige Unterschrift nach § 130 Nr. 6 i.V.m. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO zu stellenden Anforderungen. Gemäß §

Lesen

Unter dem Schriftsatz: 2 nicht verbundene Linien – eine waagerecht und eine senkrecht verlaufend

Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem bei dem Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (§ 130 Nr. 6, § 519 Abs. 4 ZPO). Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift verlangt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren,

Lesen

Bestimmende Schriftsätze – und die eigenhändige Unterschrift des Rechtsanwalts

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei bestimmenden Schriftsätzen die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich, um diesen unzweifelhaft identifizieren zu können . Doch genügt diesen Anforderungen auch die Unterschrift der Verfahrensbevollmächtigten unter dem Beglaubigungsvermerk am Ende der beglaubigten Abschrift, wenn diese innerhalb der Begründungsfrist beim Gericht eingegangen ist. Denn

Lesen

Die Unterschrift unter dem Anwaltsschriftsatz

Mit dem Zusatz „für Rechtsanwalt (…), nach Diktat verreist“ zu seiner Unterschrift unter die Revisionsbegründungsschrift übernimmt der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht – wie für eine wirksame Revisionsbegründung erforderlich – die volle Verantwortung für deren Inhalt. Nach § 345 Abs. 2 StPO kann die Revision – abgesehen vom Fall der Erklärung zu

Lesen