Die berufsrechtliche Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts – und die Haftung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO, wonach der Rechtsanwalt bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet ist, ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall nahm die Rechtsschutzversicherung eine Rechtsanwältin auf

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Außergerichtliche Deckungszusage – und das Güteverfahren

Die Zusage von Deckungsschutz für die „außergerichtliche Interessenwahrnehmung“ umfasst auch die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegenüber einer staatlich anerkannten Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Denn als außergerichtliche Interessenwahrnehmung sind nach objektivem Empfängerhorizont sämtliche Handlungen zu verstehen, die dazu dienen, die Interessen des Versicherungsnehmers

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Der Kundenanwalt der Rechtsschutzversicherung

Gemäß § 5 handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Irreführend ist eine geschäftliche Handlung, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Ob eine Werbeaussage unwahre Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers . Dessen Erwartungen kann

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Die fingierten Rechtsschutzfälle – und der Ausschluss aus der Anwaltschaft

Wer als Rechtsanwalt, um sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen, verschiedene Rechtsschutzversicherungen durch die Anzeige fiktiver Versicherungsfälle und die Vorlage gefälschter Dokumente zur Erteilung von Deckungszusagen bewegt und in der Folge in diesen fiktiven Fällen Zahlungen auf nicht bestehende Gebührenansprüche vereinnahmt, verstösst gegen die Verpflichtung

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Freie Anwaltswahl – und die Rechtsschutzversicherung

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten

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Die Rechtsschutzversicherung und ihr Schadensfreiheitssystem mit Anwaltsempfehlung

Durch die finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung ist die freie Anwaltswahl jedenfalls dann nicht beeinträchtigt, wenn die Auswahl des Rechtsanwalts immer noch der Versicherungsnehmer trifft und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schließt die Freiheit der

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