Die Fortbildungspflicht des Fachanwalts – und ihre verspätete Erfüllung

Fortbildungsstunden, die der Rechtsanwalt nach Zustellung des Widerrufsbescheids absolviert hat, können sich auf die Rechtmäßigkeit des zuvor ergangenen, auf der Verletzung der Fortbildungspflicht im abgelaufenen Jahr beruhenden Widerrufs der Erlaub zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung nicht mehr auswirken. Der Tatbestand der Nichterfüllung der Fortbildungspflicht steht mit Ablauf des Jahres fest .

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Der Verzicht auf den Fachanwalt

Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig „auf andere Weise“ gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt, ohne dass es hierfür zusätzlich eines rechtsgestaltenden Aktes – etwa in Gestalt eines

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Die Fortbildungspflicht des Fachanwalts – und der Fachbeitrag auf der eigenen Homepage

Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wies ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Jahr 2011 zwei in der Zeitschrift „c’t magazin für computertechnik“ veröffentlichte Aufsätze nach und verwies auf zwei

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Die Fallliste des angehenden Fachanwalts

Nach § 2 Abs. 1 FAO hat ein Antragsteller für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung unter anderem besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht setzt dabei nach § 5 Abs. 1 Buchst. s FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 3 Jahre vor der

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Die Auswahl eines Rechtanwalts

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird in der Regel auf die Hilfe und Unterstützung eines Rechtsanwalts zurückgegriffen. Dabei bleibt es dem Betroffenen überlassen, nach welchen Gesichtspunkten er seine Wahl trifft. Die räumliche Nähe der Kanzlei zum Wohnort des Mandanten kann zwar immer noch ein Auswahlkriterium sein, muss es aber nicht.

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Die Fortbildungspflicht des Fachanwalts

Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über welche er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen . Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse . Wissensprüfungen in

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Spezialist für Erbrecht

Nach § 7 Abs. 1 BORA in der seit dem 1.03.2006 geltenden Fassung darf ein Rechtsanwalt unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wenn er seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die er in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben hat. Verwendet er qualifizierende Zusätze,

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Der Fachanwalt – und seine besonderen theoretischen Kenntnisse

Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt voraus, dass der Rechtsanwalt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet nachweist. Der Nachweis kann regelmäßig durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang geführt werden, der die relevanten, in der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Nachweis des Erwerbs theoretischer Kenntnisse außerhalb eines

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Spezialist für Familienrecht

Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung „Fachanwalt

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Fortbildung nach dem Fachanwaltslehrgang

Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen, wobei Lehrgangszeiten anzurechnen sind. Die Fortbildung kann durch wissenschaftliche Publikation oder die hörende oder dozierende Teilnahme an anwaltlichen

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Fachanwalt für Erbrecht – Vergütungsfälle auf der Fallliste

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen (§ 2 Abs. 1 FAO) sowie eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung. (§ 3 FAO). Der Erwerb der erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse setzt in der Regel die erfolgreiche

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Fachanwalt für Verkehrsrecht – und die Fallzahlen

Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können nur solche versicherungsrechtlichen Fälle herangezogen werden, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen. Nach § 5 Abs. 1 lit. k FAO setzt der Erwerb der für die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen voraus, dass der Rechtsanwalt

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