Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ließen sich die klagenden Mandanten vom beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten. Der Rechtsanwalt entwarf ein gemeinschaftliches Testament, in welchem sich die
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