Syndikusrechtsanwälte, ihre Sozialversicherungspflicht – und die laufenden Verfassungsbeschwerden

Bei den erhobenen Verfassungsbeschwerden von Syndikusrechtsanwälten gegen sozialgerichtliche Urteile, in denen ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgelehnt wird, besteht nach der Neuregelung des § 231 Abs. 4b SGB VI kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – und der Erhebung der Verfassungsbeschwerde- ist am 1.01.2016 das Gesetz zur Neuordnung

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Altersvorsorgezulage – und die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk

Für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken besteht kein Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Gemäß § 79 Satz 1 EStG haben die nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten unbeschränkt steuerpflichtigen Personen einen Anspruch auf Altersvorsorgezulage als unmittelbar Berechtigte. Nach der Begründung eines Gesetzentwurfs zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines

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Die Rentenversicherungspflicht des Syndikusanwalts

Wer als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann wegen seiner berufsständischen Versorgung für diese Beschäftigung nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Ist ein Rechtsanwalt abhängig beschäftigt (§ 7 Abs 1 S 1 SGB IV), unterliegen er damit daher auf Grund seiner typisierend zu Grunde

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Syndikusanwälte und die gesetzliche Rentenversicherung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts besteht kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Bundessozialgericht hat jetzt in drei Revisionsverfahren über die Frage entschieden, ob abhängig beschäftigte Rechtsanwälte („Syndikusanwälte“) gemäß § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in

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Die satzungsmäßige Erhöhung des Renteneintrittsalters bei Rechtsanwälten

Für die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die satzungsmäßige Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten in Rheinland-Pfalz besteht kein Rechtschutzbedürfnis. So hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten durch eine Satzungsvorschrift des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern gewandt hat, mangels Rechtsschutzbedürfnisses

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Berücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

Die Tätigkeit als Berufsbetreuer unterscheidet sich von der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich. Sie ist keine anwaltliche Tätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte aufgehoben, soweit diese bei einer Rechtsanwältin, die ebenfalls als Berufsbetreuerin tätig

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Das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Einkünfte als Berufsbetreuer

Einkünfte einer Rechtsanwältin aus der Tätigkeit als Berufsbetreuerin sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Die Klägerin in dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschiedenen Fall ist selbstständige Rechtsanwältin und Mitglied der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen. Sie ist auch

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