Der Namens- und Markenrechtstreit – und die Kosten des Patentanwalts

Werden in erster Linie nichtkennzeichenrechtliche Ansprüche (hier: namensrechtliche Ansprüche) und hilfsweise kennzeichenrechtliche Ansprüche (hier: markenrechtliche Ansprüche) geltend gemacht, können die Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts entstanden sind, nach § 104 ZPO in Verbindung mit § 140 Abs. 3 MarkenG gegen den Prozessgegner nur festgesetzt werden, wenn über die

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IP-Attorney (Malta)

Die Eintragung als „IP Attorney“ beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem Bundesgerichtshof als Patentanwalt zu vertreten. Gemäß § 113 PatG müssen sich die Parteien eines Patentnichtigkeitsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen; dieser Vertretungszwang

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Patentanwalt mit Fachhochschulabschluss

Fachhochschulen sind keine wissenschaftlichen Hochschulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO findet die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erst nach dem Erwerb der technischen Befähigung statt, die auch eine der Voraussetzungen für die Zulassung als Patentanwalt

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Doppelzulassung als Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbH

Dass einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu der sich Rechts- und Patentanwälte zusammengeschlossen haben, die gleichzeitige Zulassung als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft faktisch verwehrt ist, verstößt gegen die Berufsfreiheit. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit

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Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren

Im Patentnichtigkeitsverfahren unterliegen Beschlüsse des Patentgerichts, mit denen über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung entschieden wird, der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. § 143 Abs. 3 PatG ist im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

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