Die bei einem Haftpflichtversicherer angestellte Rechtsanwältin

Wird eine bei einem Haftpflichtversicherer angestellte Rechtsanwältin zur Unterstützung von Versicherungsnehmern des Haftpflichtversicherers bei der Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche tätig, handelt sie in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers i.S.v. § 46 Abs. 5 Satz 1 BRAO . Gemäß § 46a BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt auf Antrag zu erteilen, wenn

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Syndikusrechtsanwälte, ihre Sozialversicherungspflicht – und die laufenden Verfassungsbeschwerden

Bei den erhobenen Verfassungsbeschwerden von Syndikusrechtsanwälten gegen sozialgerichtliche Urteile, in denen ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgelehnt wird, besteht nach der Neuregelung des § 231 Abs. 4b SGB VI kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – und der Erhebung der Verfassungsbeschwerde- ist am 1.01.2016 das Gesetz zur Neuordnung

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Die Rentenversicherungspflicht des Syndikusanwalts

Wer als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann wegen seiner berufsständischen Versorgung für diese Beschäftigung nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Ist ein Rechtsanwalt abhängig beschäftigt (§ 7 Abs 1 S 1 SGB IV), unterliegen er damit daher auf Grund seiner typisierend zu Grunde

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Syndikusanwälte und die gesetzliche Rentenversicherung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts besteht kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Bundessozialgericht hat jetzt in drei Revisionsverfahren über die Frage entschieden, ob abhängig beschäftigte Rechtsanwälte („Syndikusanwälte“) gemäß § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in

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