Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden kann. Das Finanzgericht darf im Rahmen seiner eigenen Überzeugungsbildung auch
LesenSchlagwort: Steuerberaterhaftung
Der Verweis des Mandanten an die eigene Anlagevermittlungs-Firma
Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant, dem die Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises
LesenDie Haftung des Steuerberaters einer GbR – und die Einbeziehung der GbR-Gesellschafter in die Schadensberechnung
Hat die steuerliche Beratung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Inhalt des Vertrages auch die Interessen der Gesellschafter zum Gegenstand, ist der Schaden unter Einbeziehung der Vermögenslagen der Gesellschafter zu berechnen . Im vorliegenden Fall hatten es die Steuerberater einer Psysiotherapeuten-GbR unterlassen, der GbR auf die Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht ihrer
LesenBeraterhaftung – und die nachfolgende Zweithandlung des Mandanten
Grundsätzlich schließt es eine für den Schaden mitursächliche willentliche Handlung des Verletzten nicht ohne weiteres aus, den Schaden demjenigen zuzurechnen, der die schädigende Kausalkette in Gang gesetzt hat . Bestand für die Zweithandlung der Geschädigten ein rechtfertigender Anlass oder wurde sie durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert und erweist sich die
LesenSteuerberaterhaftung – und der mißlungene Reparaturversuch des nachfolgenden Steuerberaters
Mögliche Fehler eines nachfolgend beauftragten Steuerberaters, der versucht, den Beratungsfehler der zunächst mandatierten Steuerberater im Rahmen eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens zu „reparieren“, sind weder geeignet, den Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der ursprünglich mandatierten Steuerberater und dem der Mandantin entstandenen Schaden in Höhe der Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens zu unterbrechen, noch ein
LesenMandat mit mehreren Gesellschaften – und die Haftung des Steuerberaters
Hat der steuerliche Berater nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer von seinem Mandanten beherrschter Gesellschaften zu beachten, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen . In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die alleinigen Gesellschafterinnen einer oHG ebenfalls Gesellschafter einer
LesenSteuerberaterhaftung bei der Beratung verbundener Unternehmen – und die Schadensberechnung
Hat die steuerliche Beratung nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beauftragte die Unternehmerin EB die beklagte Steuerberatungskanzlei mit der steuerrechtlichen Optimierung ihrer Vermögensverhältnisse.
LesenDer Steuerberater der Alleingesellschafterin – und seine Haftung gegenüber der GmbH
Grundlage eines von der GmbH geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ist eine schuldhafte Verletzung der Pflichten aus dem Steuerberatungsvertrag durch die Steuerberaterin. Sofern dieser Beratungsvertrag nicht auch mit der GmbH zustande gekommen ist oder einen echten Vertrag zugunsten der GmbH gemäß § 328 BGB darstellte, war die GmbH zumindest in den Schutzbereich
LesenSozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern – und die Verjährungsfrist bei der Beraterhaftung
Erfolgt die Erstellung eines Darlehnsvertrages durch einen in einer Sozietät mit Steuerberatern tätigen Rechtsanwalt im Rahmen eines von der Sozietät erarbeiteten Gesamtkonzeptes, so ist dieser Anwalt nicht ausschließend rechtsberatend tätig. Mithin unterfiel die Erstellung des Darlehensvertrages nicht als rechtsberatende Tätigkeit der Verjährungsregel des § 51b BRAO aF. Vielmehr liegt eine
LesenBeweiserleichterungen bei Rechtsanwaltshaftung und Steuerberaterhaftung
In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises . Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur gegeben, wenn diese sich für
LesenDer ehemalige Scheinsozius – und die Sekundärhaftung
Ein Anspruch des Mandanten aus Sekundärhaftung besteht auch gegen den Anwalt, der als Scheinsozius wegen der primären Pflichtverletzung nur analog § 128 HGB haftet, aber im Rahmen eines persönlichen Folgemandats die sekundäre Hinweispflicht verletzt. Findet für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung aus dem Anwaltsvertrag noch § 51b BRAO
LesenHinweispflichten eines Steuerberaters – und der Regreß gegen den früheren Steuerberater
Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht
LesenHinweispflicht eines Steuerberaters auf drohende Verjährung von Regressansprüchen gegen Vorberater
Ohne gesondertes Mandat ist ein Steuerberater nicht verpflichtet, die Möglichkeit von Regressansprüchen gegen Vorberater zu prüfen. Selbst die Erkenntnis von ersichtlichen Fehlbeurteilungen des Vorberaters verpflichtet den nachfolgenden Steuerberater – anders als einen Rechtsanwalt – nicht dazu, die Verjährung möglicher Regressansprüche zu prüfen. Im hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte
LesenInformationspflichten des Steuerberaters – und die auszuwertende Fachliteratur
Der Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen. Im hier entschiedenen Fall hatte ein Steuerberater wegen nicht anerkannter Kosten der doppelten Haushaltsführung Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 eingelgt. Nachdem das Finanzamt jedoch erklärt hatte, an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhalten zu wollen, nahm der Steuerberater den
LesenDie eigenmächtige Einspruchsrücknahme
Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen. Der Steuerberter verstößt gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag, indem er den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eigenmächtig, ohne Rücksprache mit seinem Mandanten, zurücknimmt. Grundsätzlich ist der rechtliche Berater – der Steuerberater ebenso wie der Rechtsanwalt – verpflichtet,
LesenDer Anscheinsbeweis bei der Rechtsanwaltshaftung und der Steuerberaterhaftung
In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises . Unter welchen Voraussetzungen in Fällen der Rechtsberaterhaftung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden zugunsten des Mandanten Beweiserleichterungen in Betracht kommen, lässt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
LesenDie Pflichtverletzung des Erstberaters und der Zurechnungszusammenhang
Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt wird bei einem Verhalten Dritter nur dann unterbrochen, wenn eine gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs vorliegt. Daher scheidet grundsätzlich eine Unterbrechung aus, wenn nach dem pflichtwidrig handelnden Rechtsberater eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist und noch in der
LesenDer verspätete Insolvenzantrag und die Haftung des Steuerberaters
Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung
Lesen