Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Verwendung einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden, sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des für die Anwaltschaft verpflichtenden „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“. Dies entschied jetzt der Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofsauf die Klage mehrerer Rechtsanwälte gegen die Bundesrechtsanwaltskammer, die für die Rechtsanwälte auf
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