Das finanzgerichtliche Urteil – und seine Zustellung ans beA

Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis

Lesen

Beschwerdebegründung per E-Mail

Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die ein Steuerbevollmächtigter durch eine einfache E-Mail mit PDF-Anlage im Jahr 2022 an den Bundesfinanzhof übermittelt, ist gemäß § 52a FGO formunwirksam und deshalb unbeachtlich. Nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils

Lesen

Der krankheitsbedingt nicht gestellte Fristverlängerungsantrag

Ist der Beschwerdeführer am letzten Tag der regulären Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde aus Krankheitsgründen daran gehindert, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu formulieren und an den Bundesfinanzhof zu übermitteln, entschuldigt dies nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die -insoweit unerhebliche- misslungene

Lesen

Untersagung der weiteren Vertretung im Finanzgerichtsverfahren

Einwände gegen die Untersagung der weiteren Vertretung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO können nur geltend gemacht werden, wenn die Untersagung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht, wie z.B. den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, verletzt. Dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die -wie die Untersagung der weiteren Vertretung

Lesen

Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO . In Ausnahmefällen kann der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Waffengleichheit jedoch einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründen. Die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise auch außerhalb von Diensträumen zu

Lesen

Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten – vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt

Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheids nach § 80 Abs. 5 AO sind die Verhältnisse bei dessen Ergehen maßgebend . Die zunächst begründete Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter

Lesen

Die unleserliche Unterschrift unter dem Schriftsatz

Dem Schriftform-Erfordernis (hier: nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO) ist nur genügt, wenn das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Name voll

Lesen

Terminsverlegung – und die hinreichenden Gründe

Nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 227 ZPO können die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit aus erheblichen Gründen einen Termin aufheben oder verlegen. Wenn erhebliche Gründe vorliegen, verdichtet sich das Ermessen zu einer Rechtspflicht und muss der Termin zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die

Lesen

Vertretungszwang bei der Nichtzulassungsbeschwerde – und die nicht unterschriebene Beschwerdebegründung

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich -wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Urteil hervorgeht- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt sind

Lesen

Urlaubsplanung – und der Antrag auf Terminsverlegung

Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO ist Voraussetzung für eine Terminsverlegung, dass hierfür erhebliche Gründe vorliegen. Die erheblichen Gründe sind auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen (§ 227 Abs. 2 ZPO). Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass

Lesen

Die Steuerberatungs-Ltd. als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesfinanzhof

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen. Den Rechtsanwälten gleichgestellt sind gemäß §

Lesen

Die erloschene Prozessvollmacht – und ihr Nachwirken

Bestand eine Vollmacht, so wirkte sie nach § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO gegenüber dem Finanzgericht so lange fort, bis das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wurde. Das bedeutet, dass das Finanzgericht bis zu diesem Zeitpunkt Prozesshandlungen, insbesondere auch Ladungen , wirksam gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten vornehmen konnte.

Lesen

Vertretungszwang – und die Gerichtskosten bei seiner Verletzung

Die persönlich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist zwar wegen Verletzung des Vertretungszwangs gemäß § 62 Abs. 4 FGO unwirksam. Dies führt aber nicht dazu, die Beschwerde als völlig gegenstandslos zu behandeln. Vielmehr ist sie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu bearbeiten und hätte ohne die später erklärte Rücknahme als unzulässig zurückgewiesen werden müssen

Lesen

Der niederländische Belastingadviseur als Prozessbevollmächtigter

Ein in den Niederlanden ansässiger „Belastingadviseur“ als Prozessbevollmächtigter zurückzuweisen, wenn er in Deutschland mehr als nur vorübergehend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet. Seit dem grundlegenden Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.08.2008 ist -wie auch schon zuvor in Bezug auf die durch Art. 1 Nr. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des

Lesen

Keine Terminsverlegung wegen Arbeitsunfähigkeit

Nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt werden. Diese Gründe sind glaubhaft zu machen. Erscheint dem Gericht die Begründung des Antrags nicht als ausreichend, hat es den betreffenden Antragsteller zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern,

Lesen

Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

Nach § 149 Abs. 1 FGO werden die den Beteiligten zu erstattenden Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens auf Antrag von dem Urkundsbeamten des Gerichts festgesetzt. Zu den zu erstattenden Aufwendungen eines Beteiligten gehören dessen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen (§ 139 Abs. 1 FGO) und dementsprechend bei Einschaltung eines

Lesen