Ein Schriftsatz (hier: eine Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) ist auch bei fehlender Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber wirksam eingereicht.
Die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung kann nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 130a ZPO auch als elektronisches Dokument …
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