Die nur verkürzt gewährte Fristverlängerung

Verlängert das Berufungsgericht die Berufungsbegründungsfrist nicht entsprechend dem Antrag sondern nur für einen kürzeren Zeitraum, beruht eine deswegen versäumte Begründungsfrist auf einem dem Berufungskläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden (§ 233 Satz 1 ZPO) seiner Prozessbevollmächtigten.

Richtig …

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Die nicht ausgeschriebene Unterschrift

Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt erklärt, immer so zu „unterschreiben“.

Ansonsten ist die sofortige Beschwerde …

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Der Schriftsatzentwurf als PKH-Begründung

Versäumt ein mittelloser Beteiligter die Frist zur Begründung der Beschwerde, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist der Beteiligte bei …

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Das im Gericht verloren gegangene Fristfax

Die schriftliche Erklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, davon Kenntnis zu nehmen.

Dies bei der Übersendung per Telefax der Fall. …

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Der Verlust des Fristverlängerungsantrags

Bei Einwurf des Fristverlängerungsantrags in den Gerichtsbriefkasten durch den Prozessbevollmächtigten bzw. die sich selbst vertretende Partei kann die Partei den Verlust des Antrags in der Sphäre des Gerichts regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs …

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