Legt eine bedürftige Partei unbeschränkt Berufung ein, genügt ein vom Rechtsanwalt der Partei noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgelegtes (ausführlich) begründetes Prozesskostenhilfegesuch nicht, um die Vermutung zu erschüttern, eine Partei sei bis zur Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch so lange als …
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