Einem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung zu gewähren, wenn dessen Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitig gestellten Antrags vor Ablauf der verlängerten Frist keine Akteneinsicht erhalten hat.
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist nicht gehalten, vor der Gewährung der …
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