Die dauerhafte Entfernung eines Notars aus seinem Amt aufgrund eines gravierenden Verstoßes gegen das Gebot der Unparteilichkeit ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wurde der Notar im Jahr 1983 als Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt.
Im …
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