Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet .
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die anzufechtenden Beschlüsse ist unstatthaft, da dieses Rechtsmittel den Beteiligten …
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