Mit der Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen:
Zwischen dem Prozessanwalt und der Mediatorin besteht im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch des Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis …
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