Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nach Änderung des Verfahrensrechts zum 1.09.2009 und mit Wegfall der §§ 39 ff., 223 BRAO nicht mehr grundsätzlich unzulässig .
Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erfordert jedoch nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, …
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