Die vom Berufungsgericht abgelehnte Prozesskostenhilfe

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit …

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Der Schriftsatzentwurf als PKH-Begründung

Versäumt ein mittelloser Beteiligter die Frist zur Begründung der Beschwerde, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist der Beteiligte bei …

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Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Mahnverfahren

Für das Mahnverfahren (§§ 688 ff ZPO) kann – beschränkt auf dieses Verfahren – Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Allerdings kann die Bewiligung von Prozesskostenhilfe bei der Beantragung eines Mahnbescheids (hier: über einen Hauptsachebetrag von 400.000.000 €) wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung …

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PKH – und die Beiordnung einer Sozietät

Beantragt ein in einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung „des Unterzeichners“, so ist die im Bewilligungsbeschluss auf „Rechtsanwalt B. und Kollegen“ lautende Beiordnung dahin auszulegen, dass diese sich auf den beantragenden Rechtsanwalt persönlich bezieht.

Der Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung gegen …

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Beiordnung eines zusätzlichen ortsansässigen Terminsanwalts

Ist im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe antragsgemäß ein auswärtiger Anwalt beigeordnet und die dabei ausgesprochene Einschränkung der Beiordnung auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozess-/Verfahrensgerichts ansässigen Anwalts bestandskräftig geworden, kommt weder die zusätzliche Beiordnung eines örtlichen Terminsanwaltes …

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Beiordnung eines örtlichen Terminsanwalts

Ist im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) antragsgemäß ein auswärtiger Anwalt beigeordnet und die dabei ausgesprochene Einschränkung der Beiordnung auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozeß-/Verfahrensgerichts ansässigen Anwalts bestandskräftig geworden, kommt weder die zusätzliche Beiordnung eines …

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