Die Verjährung eines gegen einen rechtlichen Berater gerichteten Ersatzanspruchs beginnt zu laufen, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Beraters erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit
LesenSchlagwort: Fristenkontrolle
Die vom Anwalt falsch übernommene Berufungsbegründungsfrist
Ein Rechtsanwalt wird von der Verpflichtung, die Berufungsbegründungsfrist bei Vorlage der Akten zwecks Erstellung der Berufungsbegründungsschrift zu prüfen, nicht dadurch befreit, dass er zuvor die von seiner Büroangestellten (falsch) berechnete Frist ungeprüft in die Handakte übertragen hat. Damit hat der Kläger in diesem Fall die Begründungsfrist nicht unverschuldet versäumt (§
LesenDer elektronische Fristenkalender, die nicht eingetragene Frist – und keine Wiedereinsetzung
Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass der Beteiligte ohne Verschulden verhindert war, die versäumte Frist einzuhalten (§ 56 Abs. 1 FGO). Jedes Verschulden -also auch einfache Fahrlässigkeit- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus . Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist dem Beteiligten nach §
LesenFristenkontrolle bei der Aktenvorlage
Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist. Die Kontrolle, ob die Rechtsmittelschrift innerhalb der gesetzlichen Frist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist, stellt mit der Vorlage der Handakten an den Anwalt zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen
LesenDie inhaltlich unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – und keine Wiedereinsetzung der anwaltlich vertretenen Partei
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch
LesenKontrolle der Fristenkontrolle
Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen . Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um
LesenFristenkontrolle, Fristenkalender – und die Kanzleiorganisation
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt nach § 233 ZPO voraus, dass eine Partei ohne ihr Verschulden
LesenDie Fristenberechnung durch die Rechtsanwalts-Fachkraft
Überlässt ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er die erforderliche eigenverantwortliche Gegenkontrolle so zu organisieren, dass es ihm anhand der Vermerke in der Handakte auch möglich ist zu über-prüfen, ob die notierten Fristen richtig berechnet sind. Die
LesenFristenkontrolle – der Fristenkalender und das Postausgangsbuch
Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt
LesenFristenkontrolle – und die Notierung der Berufungsbegründungsfrist in der Handakte
Es gehört zu den Pflichten des Rechtsanwalts, bei der Unterzeichnung der Berufungsschrift die Notierung der Berufungsbegründungsfrist auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, und zwar unbeschadet der Frage, ob dem Rechtsanwalt die Berufungsschrift zusammen mit der Handakte vorgelegt wird. Überlässt der Rechtsanwalt die Berechnungen und Notierungen von Fristen einer gut ausgebildeten, als
LesenFristenkalender – Fristenkontrolle – Kanzleiorganisation
Ein Anwalt muss durch allgemeine Anweisungen sicherstellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender eingetragene Fristen ändert oder löscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die bereits eingetragenen Fristen maßgeblich bleiben oder nicht . Eine an die mit der Fristüberwachung betrauten Mitarbeiter der
LesenVorkehrungen für den Fall der Erkrankung des Rechtsanwalts
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen allgemeinen Anweisungen für einen solchen Fall geben. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er
LesenWiedereinsetzung bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist der Antrag gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO binnen eines Monats nach Wegfall
LesenBerufungsbegründungsfrist und die Anforderungen an eine anwaltliche Fristenkontrolle
Die Sorgfaltspflichten in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Dabei kann die Berechnung und Notierung von Fristen zwar einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen werden. Dann hat der Rechtsanwalt aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen
LesenDie Fehleingabe in den elektronischen Fristenkalender
Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 56 Abs. 1 FGO). Der Antrag ist bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zu seiner
LesenUnrichtige Rechtsmittelbelehrung und Prüfungspflicht des Rechtsanwalts
Der bevollmächtigte Rechtsanwalt hat bei Anfertigen der Rechtsbeschwerdeschrift eigenverantwortlich zu prüfen, ob der im Fristenkalender notierte Fristablauf für die Rechtsbeschwerdebegründung richtig berechnet worden ist. Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung rechtfertigt nicht die Annahme fehlenden Verschuldens des Beteiligten an der Fristversäumnis, wenn diese nicht darauf beruht. Die Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde
LesenWiedereinsetzung, Fristenkontrolle und die Wichtigkeit der Vorfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer ohne sein Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten. Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Beschwerdeführer zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO). Die die Wiedereinsetzung begehrende Partei hat die Angabe der die
Lesen„Frist! Heute noch an OLG Jena faxen“
Die Übergabe des vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes an die Kanzleiangestellte am Tag des Fristablaufs mit der Bitte, den Schriftsatz noch am selben Tag auszufertigen und einem auf der Akte angehefteten Zettel „Frist! Heute noch an OLG Jena faxen“, macht ausreichende Vorkehrungen zur Ausgangs- und Fristenkontrolle am Tagesende nicht entbehrlich. Nach
LesenUnzureichende anwaltliche Vorsorge gegen eine irrtümliche Fristlöschung
Wiedereinsetzung ist zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden an der Einhaltung der gesetzlichen Frist gehindert war (§ 56 Abs. 1 FGO). Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb einer Frist von einem Monat (§ 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz FGO) nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung
LesenFristenkontrolle und Aktenvorlage
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Handakten kurz vor Fristablauf zur Anfertigung dieses bestimmenden Schriftsatzes vorgelegt werden . Der Rechtsanwalt darf sich dabei nicht darauf beschränken, die Frist der Handakte zu entnehmen. Die Handakte muss
LesenDer nicht fristgerecht versandte Anwaltsschriftsatz und die Kontrollpflichten des Anwalts
Ein Rechtsanwalt ist zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter nur verpflichtet, wenn ihm aufgrund der ihm bekannten Umstände ein von diesen begangener Fehler offenbar wird. In dem hier vom Bundesgerichshof entschiedenen Fall hatte die Beklagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt
LesenAnwaltliche Fristversäumnis – trotz erteilter Einzelweisung
Eine konkrete Einzelanweisung vermag den Rechtsanwalt dann nicht zu entlasten, wenn sie unvollständig ist und deshalb der Fristversäumung nicht wirksam entgegenwirken kann. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers fristwahrend Berufung beim unzuständigen Landgericht eingelegt. Nachdem ihm der richterliche Hinweis zugegangen ist, dass nicht das
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