Zuerst der Fristenkalender!

Im Büro des Rechtsanwalts muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die allgemeine Anweisung bestehen, stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor entsprechende Erledigungsvermerke in der Akte eingetragen werden.

Der Rechtsanwalt kann die Berechnung und Notierung …

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Postausgangskontrolle in der Anwaltskanzlei

Der Rechtsanwalt muss durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die für den Postversand vorgesehenen Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht werden. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei unter anderem die Anordnung, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend jedes Arbeitstages …

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Fristenkontrolle bei der Aktenvorlage

Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.

Die Kontrolle, ob die Rechtsmittelschrift innerhalb der gesetzlichen Frist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist, stellt mit der Vorlage der …

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Die inhaltlich unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – und keine Wiedereinsetzung der anwaltlich vertretenen Partei

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten …

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Kontrolle der Fristenkontrolle

Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen .

Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen …

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Mandatsniederlegung und Fristversäumnis

Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die …

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