Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und, soweit sie die Fristenkontrolle dem Büropersonal überlassen, die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden .
Wird Wiedereinsetzung wegen eines entschuldbaren Büroversehens begehrt, muss substantiiert …
Lesen



















