Mit dem Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Dem zugrunde lag eine vom Oberlandesgericht Koblenz als unzulässig verworfene Berufung . Das Amtsgericht Alzey …
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