Mit der sich aus § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BNotO ergebenden Gebührenerhebungspflicht des Notars hatte sich jetzt der Notarsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu befassen:
Im hier entschiedenen Fall hat der Notar nach Ansicht des …
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