Hat der Beschwerdeführer die Begründung seines Rechtsmittels in einer Familienstreitsache irrtümlich beim Amtsgericht eingereicht, ist dieses lediglich gehalten, die Begründungsschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.
Auch wenn sich die Verfahrensakte noch beim Amtsgericht befindet, muss dieses nicht prüfen, …
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