Krankheitsbedingte Fristversäumung

Es ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann .

Diese Voraussetzungen sah der Bundesgerichtshof …

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Das Fax ans Gericht – und die Fristenkontrolle

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige …

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Poststreik – und die zu wahrende Frist

Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, ist er gehalten, sich vor Absenden eines fristwahrenden Schriftsatzes über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort zu informieren. Dazu gehört es, die Berichterstattung über den Streik in Zeitung, …

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Berufungsbegründung – per Fax ans falsche Gericht

Wird die Berufungsbegründung versehentlich nicht ans Berufungsgericht sondern an das erstinstanzliche Gericht gefaxt, reicht es für eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn der Rechtsanwalt vorträgt, die zuständige Kanzleimitarbeiterin habe versehentlich die Faxnummer des Landgerichts in den Schriftsatz eingefügt und ihn per …

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23:50 – und die übliche Telefaxversendungszeit

Beachtet eine Beschwerdeführerin (oder ihr Prozessbevollmächtigter) bei der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes kurz vor Mitternacht nicht die übliche Versendungszeit für ein Telefax, liegt hierin ein die Wiedereinsetzung ausschließendes schuldhaftes Fristversäumnis.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Frist …

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Die plötzliche Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Mit der Unterrichtungspflicht eines durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderten Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung gemäß § 565 Satz …

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