Soweit die von einer Versicherungsmaklerin vorzunehmende Geschäftsbesorgung mit Blick auf einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG die Überprüfung der Tarife, die die Versicherungsnehmerin bei ihrem Krankenversicherer wählen konnte, auch in rechtlicher Hinsicht umfasst, ist eine solche Überprüfung nach § 5 …
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