Eine gegenüber dem Gericht angezeigte „Niederlegung“ des Mandats eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts entfaltet keine Wirkung .
Die gem. § 121 Abs. 1 ZPO erfolgte Anwaltsbeiordnung verpflichtet den Rechtsanwalt, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen …
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