Geschäftsprüfung bei einem Notar

Nach § 32 Abs. 2 Satz 1 DONot i.V.m. § 93 Abs. 3 Satz 1 BNotO wird die Prüfung von dem Landgerichtspräsidenten oder von Lebenszeitrichtern, die hiermit beauftragt wurden, durchgeführt. Die Prüfung kann auch gleichzeitig durch den Präsidenten (bzw. den …

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70 Jahre – Altersgrenze für Notare

Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des …

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Notarielle Beurkundungstätigkeit im Ausland

Der Genehmigungsvorbehalt des § 11 Abs. 2, 2. Alt. BNotO erfasst auch Urkundstätigkeiten von Notaren im Ausland. Sofern die Genehmigungsfähigkeit einer notariellen Urkundstätigkeit im EU-Ausland nicht bereits am Territorialitätsprinzip scheitert, was der Bundesgerichtshof offen gelassen hat, kommt eine Genehmigung nur …

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Auskunft aus den Nebenakten eines Notars

Die Erteilung einer Auskunft kann – als Nebentätigkeit – auch dann eine im Notarbeschwerdeverfahren durchsetzbare notarielle Amtstätigkeit sein, wenn die Haupttätigkeit und deren Vollzug abgeschlossen sind. Dient die Einsichtnahme in die Nebenakten des Notars der Ausforschung eines vermuteten Sachverhalts, besteht …

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Amtsenthebung eines Notars wegen schlechter Wirtschaftsführung

Neben der Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Notars, die regelmäßig anzunehmen ist, wenn gegen ihn Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung bestehen oder gerichtlich geltend gemacht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …

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