Unterschriftenkontrolle in der Anwaltskanzlei

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, kann auf ein zeitlich vor der unterbliebenen Unterschriftskontrolle liegendes Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Berufungsschrift …

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Verjährungsbeginn bei anwaltlicher Falschberatung

Mit dem Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Ansprüche gegen Rechtsanwälte verjähren seit dem 15.12 2004 nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff BGB. Danach ist ein Regressanspruch …

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Verjährungbeginn bei Anwaltshaftungs-Altfällen

Für den Beginn der Verjährung gemäß § 51b BRAO ist nicht der Zeitpunkt der Mandatsbeendigung maßgeblich, sondern zu welchem Zeitpunkt der geltend gemachte Schaden entstanden ist .

Hat der Anwalt bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Mandanten pflichtwidrig verjährungshemmende Maßnahmen …

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Un­rich­ti­ge Rechts­mit­tel­be­leh­rung und Prü­fungs­pflicht des Rechts­an­walts

Der be­voll­mäch­tig­te Rechts­an­walt hat bei An­fer­ti­gen der Rechts­be­schwer­de­schrift ei­gen­ver­ant­wort­lich zu prü­fen, ob der im Fris­ten­ka­len­der no­tier­te Frist­ab­lauf für die Rechts­be­schwer­de­be­grün­dung rich­tig be­rech­net wor­den ist. Eine un­rich­ti­ge Rechts­mit­tel­be­leh­rung recht­fer­tigt nicht die An­nah­me feh­len­den Ver­schul­dens des Be­tei­lig­ten an der Frist­ver­säum­nis, wenn diese …

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Soll Berufung eingelegt werden?

Die Klärung der Frage, ob gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden soll, darf der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht allein einem Telefongespräch einer Kanzleikraft überlassen.

Zwar darf der Rechtsanwalt einfache Verrichtungen, die keine besondere Geistesarbeit oder juristische Schulung verlangen, wie etwa Botengänge …

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Die vergessene Wiedervorlage

Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit in dem noch § 51b BRAO, der durch das Verjährungsanpassungsgesetz mit Wirkung …

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