Zur schlüssigen Darlegung eines Schadensersatzanspruches ist es nicht ausreichend nur vorzutragen, dass eine anwaltliche Pflicht verletzt worden sei, sondern es ist auch darzulegen, wie sich bei pflichtgemäßem Verhalten der Sachverhalt und die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätten.
Sofern ein solcher …
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