Eine Kostenrechnung muss auch im finanzgerichtlichen Verfahren an den Prozessbevollmächtigten der Kostenschuldnerin adressiert werden.
Die Bekanntgabe der Kostenrechnung hat an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens zu erfolgen, auf das sich der Kostenansatz in Form der Kostenrechnung bezieht . Denn nach …
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