Der Bundesfinanzhof hat aktuell die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO in die wegen einer Störung des Telefaxgerätes versäumte Beschwerdebegründungsfrist abgelehnt, weil die Beschwerdebegründungsfrist „bis zur letzten Minute“ ausgeschöpft werden sollte und eine Absicherung gegen entsprechende …
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