Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Betreiberin eines Internetportals geklagt. …
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