Anwaltliche Fristenkontrolle

Nach den zur anwaltlichen Fristenkontrolle entwickelten Grundsätzen hat der Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare zu tun und zu veranlassen, damit die Fristen zur Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels gewahrt werden.

Er hat selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig …

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Fristwahrung per Telefax

Mit der Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierfür bot ein Verfahren, bei dem die Beschwerdebegründung nicht an das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht), sondern an das erstinstanzliche Amtsgericht gefaxt worden war. Auf den vom …

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Fristversäumnis – und die Kanzleiorganisation

Beruft sich ein Prozessbevollmächtigter wegen Versäumung der Einspruchsfrist auf ein Büroversehen, gehört zum schlüssigen Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe die Darlegung, warum ein Organisationsverschulden auszuschließen ist.

Wird die nur versehentlich unterlassene Übermittlung eines fristwahrenden Einspruchs im Telefax-Verfahren geltend gemacht, indizieren die gleichwohl …

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Zuerst der Fristenkalender!

Im Büro des Rechtsanwalts muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die allgemeine Anweisung bestehen, stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor entsprechende Erledigungsvermerke in der Akte eingetragen werden.

Der Rechtsanwalt kann die Berechnung und Notierung …

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Kontrolle der Fristenkontrolle

Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen .

Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen …

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