Die falsch bezeichnete Berufungsbegründung

Die Unterzeichnung eines Schriftsatzes als prozessrechtlich allein dem Prozessbevollmächtigten vorbehaltene Handlung bietet Anlass zur Kontrolle eines vom Kanzleipersonal hergestellten Dokuments und löst für den Rechtsanwalt eine entsprechende Verpflichtung aus: Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben.

Mit dieser Begründung …

Lesen
Computer

Kontrollpflichten bei der Berufungsbegründung per beA

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO …

Lesen

Die „pro absente“ unterzeichnete Berufungserwiderung

Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen.

Damit genügte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall der Anschlussberufungsschriftsatz („Berufungserwiderung und Anschlussberufung“) den Anforderungen nach …

Lesen

Der falsch adressierte Fristverlängerungsantrag

Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden an der fehlerhaften Adressierung des Fristverlängerungsantrags.

Er hätte bei Unterzeichnung des Schriftsatzes – ungeachtet des Fehlers seiner Kanzleiangestellten bei dessen Vorbereitung – bemerken können und müssen, …

Lesen

Berufungsbegründung – per Fax ans falsche Gericht

Wird die Berufungsbegründung versehentlich nicht ans Berufungsgericht sondern an das erstinstanzliche Gericht gefaxt, reicht es für eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn der Rechtsanwalt vorträgt, die zuständige Kanzleimitarbeiterin habe versehentlich die Faxnummer des Landgerichts in den Schriftsatz eingefügt und ihn per …

Lesen

„i.A. Rechtsanwalt“

Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift mit dem Vermerk „i.A.“ („im Auftrag“), ist dies unschädlich, wenn der Unterzeichnende als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt . Die Identität eines Rechtsanwalts, der eine Berufungsschrift mit dem Vermerk …

Lesen