Vermögensverfall

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein …

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Der Rechtsanwalt in der Insolvenz

Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Am Eintritt des Vermögensverfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des …

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Der Rechtsanwalt als Headhunter

Eine Tätigkeit als Headhunter (hier: Personalberater für Juristen) ist keine für einen Rechtsanwalt unvereinbare Tätigkeit.

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, …

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Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Das Verfahren auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist ein gestuftes Verwaltungsverfahren . Die Entscheidung darüber, welche Bewerber dem Wahlausschuss vorgeschlagen werden, obliegt der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (§ 166 BRAO). Aus deren Vorschlagslisten benennt der Wahlausschuss dem …

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Der berufsunfähige Rechtsanwalt

Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft . Denn ein solcher Rechtsanwalt kann nicht das leisten, …

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Anwaltszulassung und Vermögensverfall

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der …

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Der ehemalige Richter als Rechtsanwalt

Ein Tätigkeitsverbot eines ehemaligen Richters als Rechtsanwalt bei seinem früheren Gericht tätig zu sein, ist rechtmäßig. Maßgeblich ist dabei, wie der frühere Richter als Rechtsanwalt von den Rechtssuchenden aufgrund seiner früheren Funktion wahrgenommen wird.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des …

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