Es gehört zu den Grundfreiheiten eines Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, den Mitgliedstaat, in dem er seine Berufsbezeichnung erwerben will, und den Mitgliedstaat, in dem er seinen Beruf ausüben möchte, frei zu wählen. Daher darf jemand den Rechtsanwaltsberuf unter …
Lesen















