Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“ bestätigt.
Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei …
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