Terminsverlegung wegen Anwaltswechsels

Bei einem von der Partei unverschuldeten Wechsel des Prozessbevollmächtigten ist der Partei ausreichend Zeit zuzubilligen, um sich um einen neuen Prozessbevollmächtigten zu bemühen. Dieser benötigt sodann einen hinreichenden Zeitraum zur Einarbeitung .

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall trug …

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Die plötzliche Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Mit der Unterrichtungspflicht eines durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderten Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung gemäß § 565 Satz …

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