Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.
Das Betreuungsgericht muss bereits bei seinen Auswahlentscheidungen nach §§ 1897 …
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