Eine Mandantenübernahmeklausel im Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts, nach der dieser sich verpflichtet, 20 % der Nettohonorare an den (ehemaligen) Arbeitgeber abzuführen, die er innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsvertrages mit Mandanten verdient, die bereits während des laufenden Anstellungsvertrages …
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