Seit der mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform wird mit der Ankündigung einer Restschuldbefreiung durch Beschluss gemäß § 287a InsO n.F. die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) nicht mehr widerlegt. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur
LesenSchlagwort: Insolvenzrecht
Der insolvente Rechtsanwalt
Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet, resultiert hieraus die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls. Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ist auch nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Rechtsanwalt selbst kein Fremdgeld abwickelt und zudem laufend dem Insolvenzverwalter über die die Kanzlei betreffenden Kontobewegungen Bericht erstatten muss. Nach
LesenInsolvenz – und der Zulassungswiderruf
Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ist mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden. Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon
LesenDie Insolvenz des Rechtsanwalts
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Rechtsanwalts hat zur Folge, dass der Eintritt des Vermögensverfalls gesetzlich vermutet wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbs. 2 BRAO). Diese gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist im Fall eines Insolvenzverfahrens erst dann widerlegt beziehungsweise können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen
LesenDie Insolvenz des nunmehr angestellten Rechtsanwalts
Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist; es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wird unter anderem dann vermutet, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung ein Insolvenzverfahren über
LesenDer Rechtsanwalt in der Insolvenz – und die Gefährdung der Mandanten
Nach ständiger Bundesgerichtshofsrechtsprechung kann eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein, wenn der Rechtsanwalt die zum Schutz der Interessen der Rechtsuchenden in seiner Lage erforderlichen Vorkehrungen trifft und rechtlich und tatsächlich sicherstellt, dass diese Vorkehrungen auch eingehalten werden. Nach ständiger Bundesgerichtshofsrechtsprechung kann eine Gefährdung der Interessen der
LesenDer insolvente Rechtsanwalt – und die Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist –
LesenZahlungsunwilligkeit – und der vermutete Vermögensverfall
Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO wird ein Vermögensverfall des Rechtsanwalts vermutet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet worden ist. Der Einwand der Zahlungsunwilligkeit ist zwar unbeachtlich, wenn und soweit der Schuldner zugleich zahlungsunfähig ist . Die hartnäckige, keinen vernünftigen Argumenten mehr zugängliche
LesenDie Insolvenz des Rechtsanwalts
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist –
LesenDer Anwalt in der Insolvenz
Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wird kraft Gesetzes unter anderem dann vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
LesenDer Rechtsanwalt in der Insolvenz
(Spätestens) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Klägers durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern. Die Freigabe beseitigt nicht die Insolvenz und damit nicht den Vermögensverfall. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind
LesenInsolvenzeröffnung – und die fortbestehende Prozessvollmacht
Eine Prozessvollmacht erlischt nicht nach § 117 InsO sondern bleibt in dem Maße bestehen, wie sie die Vertretung im Rahmen von Rechtsbehelfen umfasst, die dem Schuldner im Insolvenzverfahren persönlich zustehen . Die für die Richtigkeit dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden und des Bundesgerichtshofs stellen allerdings lediglich fest: Die
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