Die nur verkürzt gewährte Fristverlängerung

Verlängert das Berufungsgericht die Berufungsbegründungsfrist nicht entsprechend dem Antrag sondern nur für einen kürzeren Zeitraum, beruht eine deswegen versäumte Begründungsfrist auf einem dem Berufungskläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden (§ 233 Satz 1 ZPO) seiner Prozessbevollmächtigten.

Richtig …

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Fristverlängerung unter einer Bedingung

Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts fristgerecht Berufung eingelegt. …

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Die fehlerhafte Fristverlängerung

Die durch den Vorsitzenden des Berufungsgerichts verfügte Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung ist unwirksam, wenn der Antrag auf Fristverlängerung erst nach Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung der Frage, …

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Keine Antwort auf den Fristverlängerungsantrag

Geht auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung ein, muss sich der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist – gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht – Gewissheit verschaffen .

Für die Kontrolle von Fristen bei Fristverlängerungsanträgen ist es erforderlich, dass …

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