Die Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG ohne dass die angekündigte Antragsbegründungsschrift abgewartet wird, ist verfassungswidrig.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren
In dem hier entschiedenen Fall eines Kurden, der 2015 in das Bundesgebiet eingereist war, lehnte …
Lesen



















