Zur rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers gibt es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig auch nach Umsetzung der Richtlinie 2016/1919/EU („PKH-Richtlinie“) durch das Gesetz zur Neureglung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 keinen Anlass.
Im Beschwerdeverfahren über die Bestellung als Pflichtverteidiger ist das …
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