Nach § 43c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 2 Abs. 1 FAO hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen, die demnach erheblich das Maß dessen übersteigen müssen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische …
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