Altersgrenze für Notare

Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verstößt auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union …

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Anwaltliche Schockwerbung auf der Kaffeetasse

„Schockwerbung“ ist nicht nur geschmacklos, sondern – wenn sie durch einen Rechtsanwalt erfolgt – nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch berufsrechtswidrig.

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wehrte sich ein Rechtsanwalt gegen belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer zu der von ihm beabsichtigten …

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Die Rentenversicherungspflicht des Syndikusanwalts

Wer als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann wegen seiner berufsständischen Versorgung für diese Beschäftigung nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.

Ist ein Rechtsanwalt abhängig beschäftigt (§ 7 Abs 1 S 1 SGB IV), …

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Altersgrenze für Notare

Die Bestimmung der §§ 47 Nr. 1 und 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit dem 70. Geburtstag endet, verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder gegen das Grundgesetz noch gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 …

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Höchstaltersgrenze für Notare

Die Regelung in § 48a BNotO, in der die Altersgrenze für Notar auf deren siebzigsten Geburtstag festgelegt wird, steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben. Sie verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs insbesondere nicht gegen das – einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts …

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70 Jahre – Altersgrenze für Notare

Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des …

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Der Kommanditistenbrief zur Mandantenwerbung

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste …

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