Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO . In Ausnahmefällen kann der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Waffengleichheit jedoch einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten …

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