Rechtsanwalt als Arbeitgeber

Damit ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und fristwahrend beim zuständigen Gericht eingeht, muss ein Rechtsanwalt die dafür erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen treffen. Bei einer Übermittlung von Schriftsätzen per Fax gehört zur Ausgangskontrolle eine Überprüfung und ein Abgleich der Sendeberichte[1]. Einem Auszubildenden darf die Faxübermittlung nur übertragen werden, wenn er mit dieser Tätigkeit vertraut ist und es keine Beanstandungen bei regelmäßigen Kontrollen gegeben hat[2].

Rechtsanwalt als Arbeitgeber

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat der Anwalt sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen[3]. So müssen alle organisatorischen Maßnahmen derart beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs, etwa durch Überlastung oder Erkrankung der zuständigen Angestellten, Verzögerungen der anwaltlichen Bearbeitung oder ähnliche Umstände, die Einhaltung der anstehenden Frist gewährleistet ist[4]. Kommt es zu Störungen in der Büroorganisation wie z.B. ein Serverausfall, muss der Rechtsanwalt sicherstellen, dass seine Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn das zur Fristenkontrolle eingerichtete System nicht zuverlässig funktioniert[3].

Also ist ein Rechtsanwalt – der nicht als „Einzelkämpfer“ arbeitet – auf ein gut funktionierendes Büro mit kompetenten Mitarbeitern angewiesen. Nicht nur seine beruflichen Fähigkeiten sondern auch seine Qualitäten als Arbeitgeber können auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ausschlaggebend sein. Eine Methode, an besser qualifiziertes Personal zu gelangen, ist das Employer Branding. Hier wird durch die Bildung einer Arbeitgebermarke nicht nur höher qualifiziertes Personal rekrutiert, sondern auch die Wahrnehmung einer Firma als Arbeitgeber im Arbeitsmarkt verbessert. Es soll eine glaubwürdige, autentische und nicht zuletzt attraktive Arbeitgebermarke entwickelt werden, die sich positiv auf die Unternehmensmarke auswirkt.

Im Rahmen von einem Employer Branding Workshop kann ein Rechtsanwalt neben der Gewinnung neuer Mitarbeiter auch die Entwicklung der vorhandenen Mitarbeiter beeinflussen. Durch Aufzeigen neuer Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Büroorganisation und Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten findet eine Mitarbeiterbindung an die Rechtsanwaltskanzlei statt. Auch die Gestaltung des Arbeitsumfeldes, die Unternehmenskultur und die Work-Life-Balance spielen beim Employer Branding Workshop eine Rolle. Gerade durch die diversen Sozialen Medien wird die Wahrnehmung einer Firma beeinflusst. Darüber hinaus tragen zahlreiche Bewertungsportale und Image-Bewertungen zu einer positiven Arbeitgebermarke bei. Welche Maßnahmen am Häufigsten bezüglich Employer Branding durchgeführt werden, kann man dieser Statistik entnehmen.

Ein Workshop kann sowohl in den Unternehmensräumlichkeiten als auch an gezielt ausgesuchten Orten stattfinden. Entsprechend dem vereinbarten Budget lebt der Workshop vom aktiven Mitmachen und ist auf die jeweilige Firma individuell zugeschnitten. Folglich kann das Erlernte direkt im Unternehmen in die Praxis umgesetzt werden.

  1. BGH, Beschluss vom 28.01.2016 – III ZB 110/15[]
  2. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 – III ZB 7/13[]
  3. BGH, Beschluss vom 27.01.2015 – II ZB 23/13[][]
  4. BGH, Beschluss vom 22.06.2010 – VIII ZB 12/10; Beschluss vom 13.07.2010 – VI ZB 1/10[]