Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen Insolvenzantrag stets auch die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung treffen.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Krankenkasse in einem Eilverfahren verpflichtet, ihren Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen des Ermessensfehlers zurücknehmen. Der selbständige …
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